Impressum & AGB
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
J. Gerdemann GmbH & Co. KG
Königstraße 109-111
48268 Greven
Vertreten durch:
Klaus Gerdemann
Kontakt:
Telefon: 02571 55099
Telefax: 02571 53984
E-Mail: info@gerdemann.net
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht:Amtsgericht Steinfurt
Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsverbindungen, die zwischen der J. Gerdemann GmbH & Co. KG und deren Kunden (Verbraucher und Unternehmer) zustande kommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden, die von diesen abweichen, werden nicht anerkannt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche Person oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Etwaige von diesen Bedingungen abweichende Vorschriften des Bestellers verpflichten die Firma J. Gerdemann GmbH & Co. KG selbst dann nicht, wenn sie ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Sollte ein Teil der nachstehenden Bedingungen rechtlich unwirksam sein, so hat dies auf die Gültigkeit des sonstigen Inhalts keinen Einfluss.
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. Hierüber erfolgt gegebenenfalls eine gesonderte Belehrung.
2. Angebote
Angebote und Angaben über Preise und Lieferzeiten von J. Gerdemann GmbH & Co. KG sind stets freibleibend. Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben, Abbildungen sowie bei gebrauchten Maschinen und Geräten Angaben über die Dauer und das Maß der Benutzung sind annähernd und unverbindlich. Leistungen und Betriebskosten werden als Durchschnittswerte angegeben. Konstruktions- und Formänderungen werden vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht wesentlich geändert und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.
3. Auftrag
Ein Vertrag, der J. Gerdemann GmbH & Co. KG verpflichtet, kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von J. Gerdemann GmbH & Co. KG oder durch die Lieferung zustande.
4. Lieferung
J. Gerdemann GmbH & Co. KG ist verpflichtet, eine vereinbarte Lieferfrist einzuhalten. Die Lieferfrist wird gerechnet vom Tage der Auftragsbestätigung an, jedoch nicht vor Klarstellung aller technischen und kaufmännischen Fragen, die mit der Lieferung zusammenhängen, bis zur Mitteilung der Versandbereitschaft bzw. bis zur Absendung der Ware. Für alle durch höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen sowie ohne nachweisliches Verschulden von J. Gerdemann GmbH & Co. KG entstandenen Verzögerungen oder Nichtlieferungen haftet J. Gerdemann GmbH & Co. KG nicht. Die dadurch hervorgerufene Lieferverzögerung verlängert die Frist angemessen, sofern dieses Ereignis auf die fristgemäße Erfüllung des ganzen Vertrages oder des nächstfälligen Teils des Vertrages erheblich einwirkt. Das Rücktrittsrecht von J. Gerdemann GmbH & Co. KG im Falle höherer Gewalt wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Gleiches gilt, sofern die Verlängerung für den Auftraggeber zumutbar ist. J. Gerdemann GmbH & Co. KG wird dem Auftraggeber den neuen Fertigstellungstermin mitteilen. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt voraus, dass der Kunde seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt. J. Gerdemann GmbH & Co. KG haftet nicht für unterbliebene oder verzögerte Lieferungen seiner Vorlieferanten, ausgenommen davon sind Überwachungs- und Auswahlverschulden.
5. Versand und Annahme
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers, auch bei etwaiger frachtfreier Lieferung oder freier Montage. Verpackungs-, Verlade-, Fracht- und Rollspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Zum Abschluss einer Transportversicherung ist J. Gerdemann GmbH & Co. KG berechtigt, aber nicht verpflichtet. Erfolgt die Versicherung, so gehen die Kosten zu Lasten des Bestellers. Eine für den Transport etwa nötige Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
Der Besteller hat das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach der Anzeige der Bereitschaft, den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen. Auf das Prüfungsrecht wird stillschweigend verzichtet, wenn die Prüfung innerhalb der genannten Frist nicht vorgenommen oder Versandauftrag erteilt wird. Der Kaufgegenstand gilt dann mit der Anlieferung an den Besteller oder seinen Beauftragten als übernommen und ordnungsgemäß geliefert. Teillieferungen sind möglich, soweit dieses dem Kunden zumutbar ist.
Bleibt der Besteller mit seiner Verpflichtung im Zusammenhang mit der Abnahme länger als 14 Tage im Rückstand, so ist J. Gerdemann GmbH & Co. KG nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise und zwar ab Geschäftssitz von J. Gerdemann GmbH & Co. KG. Nicht enthalten im Preis sind die Liefer- und Versandkosten. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Soll die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, so ist J. Gerdemann GmbH & Co. KG berechtigt, sollten Vorlieferanten ihre Preise erhöhen oder ansonsten unerwartete Steigerung von Lohn- und Transportkosten eintreten, Verhandlungen über eine Angleichung der Preise zu verlangen. Ansonsten gelten die Preise bei Lieferung. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung und Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Eingehende Zahlungen dienen immer zur Ausgleichung eventuell bestehender älterer Verpflichtungen des Bestellers und zwar nach deren Fälligkeit.
Etwaige Beanstandungen oder Verluste während des Transportes berechtigen nicht zu Zurückbehaltung fälliger Zahlungen. Die Aufrechnung mit nicht anerkannten Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
Vereinbarte Nachlässe, Rabatte, Skonti oder ähnliche Minderungen verfallen bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles.
Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz (für Verbraucher) und 8 %-Punkten über Basiszinssatz (für gewerbliche Kunden / Unternehmer) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbezahlten. Für den Fall, dass J. Gerdemann GmbH & Co. KG einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Kunde die Möglichkeit, nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden nicht oder in zumindest wesentlich geringerer Höhe angefallen ist.
Werden bei vereinbarten Teilzahlungen zwei aufeinander folgende Zahlungen ganz oder teilweise nicht rechtzeitig geleistet, so wird der gesamte noch ausstehende Rest ohne in Verzugsetzung zur sofortigen Zahlung fällig. Ist der Kunde ein Unternehmer tritt die sofortige Fälligkeit schon dann ein, wenn dieser mit einer Teilzahlung ganz oder teilweise in Verzug ist. Dasselbe gilt, wenn über das Vermögen des Kunden beantragt wurde, das Insolvenzverfahren durchzuführen. Gerät der Kunde in Verzug, ist J. Gerdemann berechtigt, die gelieferte Ware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen und sie entweder in freihändigem Verkauf für Rechnung und Gefahr des Bestellers bestmöglichst zu verwerten oder nur zur Sicherheit einzulagern, ohne dass dadurch der Besteller von der Erfüllung des Vertrages befreit wird oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen könnte.
7. Eigentumsvorbehalt
J. Gerdemann GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der vertraglichen Vereinbarung vor.
Der Kunde hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Trotz des Eigentumsvorbehaltes trägt der Kunde die Gefahr des Unterganges und der Verschlechterung der Ware. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufgegenstände gegen Eingriffe von dritter Seite zu sichern und J. Gerdemann GmbH & Co. KG unverzüglich Eingriffe, wie Pfändung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens anzuzeigen.
Kunden, die einen Kreditvertrag unter Inventarverpfändung abschließen oder abgeschlossen haben, oder sich der Vermittlung einer Finanzierungsgesellschaft oder eines Kreditinstitutes bedienen, sind verpflichtet, diesen Dritten ausdrücklich davon Mitteilung zu machen, dass J. Gerdemann GmbH & Co. KG das Eigentum an der Ware solange zusteht, bis der gesamte Preis mit den entsprechenden Nebenkosten an J. Gerdemann GmbH & Co. KG bezahlt worden ist.
Der Kunde ist verpflichtet, J. Gerdemann GmbH & Co. KG bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen, damit J. Gerdemann GmbH & Co. KG ihre Rechte geltend machen kann.
Der Kunde darf im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Gegenstände mit anderen Sachen dergestalt verbinden, dass sie ein wesentlicher Bestandteil einer Sache werden oder durch Verarbeitung oder Umbildung eine neue bewegliche Sache herstellen. Der Miteigentumsanteil von J. Gerdemann GmbH & Co. KG richtet sich im Falle der Verbindung nach dem Verhältnis des Preises für den gelieferten Gegenstand zum Wert der neuen Sache. Im Falle der Verbindung wird J. Gerdemann GmbH & Co. KG Miteigentum auch dann übertragen, wenn die nicht gelieferte Sache gemäß § 947 Abs. 2 BGB als Hauptsache anzusehen ist. Im Falle der Verarbeitung geht das Eigentum mit dem Entstehen der neuen Sache auf die Firma J. Gerdemann GmbH & Co. KG über, in allen Fällen der Verbindung und Verarbeitung verwahrt der Kunde die neue Sache für J. Gerdemann GmbH & Co. KG.
Der Kunde ist berechtigt, die Ware in ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt J. Gerdemann GmbH & Co. KG aber bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der Rechnung an den Endkunden einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer des Verkäufers ab und zwar unabhängig davon, ob der Gegenstand mit oder ohne Nachbearbeitung verkauft wurde.
Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt.
J. Gerdemann GmbH & Co. KG ist berechtigt, dem Drittkunden von seinem Eigentum und der Abtretung des Kaufpreisanspruches Mitteilung zu machen, jedoch verpflichtet sich J. Gerdemann GmbH & Co. KG solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ihr gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, von einer solchen Mitteilung nicht Gebrauch zu machen. Sollte der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, ist J. Gerdemann & Co. KG berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Preises darf der Besteller die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Soweit für den Kaufgegenstand Fahrzeugpapiere wie z.B. Zulassungsbescheinigungen ausgestellt sind, steht J. Gerdemann GmbH & Co. KG während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes das alleinige Recht zum Besitz an diesen Dokumenten zu.
Der Kunde ist J. Gerdemann GmbH & Co. KG zum Ersatz aller Schäden und Kosten verpflichtet, die durch einen Verstoß gegen die ihr oder seinen Abnehmern obliegenden Verpflichtungen oder durch Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. Im Falle des freihändigen Weiterverkaufs durch J. Gerdemann GmbH & Co. KG werden Verwertungs (Verkaufs-) kosten in Höhe von mindestens 10 Prozent des ursprünglichen Rechnungsbetrages in Anrechnung gebracht. Der Besteller kann in keinem Falle einwenden, dass der Kaufgegenstand zur Aufrechterhaltung seines Gewerbes oder seiner beruflichen Tätigkeit dienen müsse.
8. Gefahrtragung
Die Gefahr geht entweder mit Absendung des Kaufgegenstandes oder vom Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Der Besteller ist verpflichtet, bei bestehendem Eigentumsvorbehalts von J. Gerdemann GmbH & Co. KG vom Tage des Versandes der Kaufgegenstände eine ausreichende Feuer- und Schadensversicherung abzuschließen. Im Versicherungsvertrag muss zum Ausdruck gebracht werden, dass die Kaufgegenstände bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von J. Gerdemann GmbH & Co. KG bleiben. Bei Eintritt des Versicherungsfalles, der J. Gerdemann GmbH & Co. KG anzuzeigen ist, tritt der Besteller den ihm zustehenden Ersatzanspruch an J. Gerdemann GmbH & Co. KG ab.
9. Gewährleistung
Soweit der Umfang der Gewährleistung von dem Lieferwerk in einem besonderen Garantieschein umrissen und der Garantieschein dem Kunden ausgehändigt wird, geltend diese Gewährleistungsbedingungen. Ist dies nicht der Fall, so gewährleistet J. Gerdemann GmbH & Co. KG eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes in Werkstoff und Wertarbeit, während der Dauer von sechs Monaten nach dem Tag der Auslieferung an den Besteller bzw. Drittbesteller, wenn Vertragspartei ein Unternehmer ist.
Die Gewährleistung gibt von J. Gerdemann GmbH & Co. KG auf Reparatur des Vertragsgegenstandes oder Ersatz der fehlerhaften Teile. Ersetzt werden in allen Fällen nur die Teile, die den Fehler in Werkstoff und Werkarbeit aufweisen und die durch den Fehler trotz sachgemäßer Behandlung des Kaufgegenstandes zwangsläufig beschädigten Teile. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von J. Gerdemann GmbH & Co. KG über. Gewährleistungsansprüche sind bei J. Gerdemann GmbH & Co. KG sofort nach Feststellung des Mangels geltend zu machen. Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird nicht gewährt. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, J. Gerdemann GmbH & Co. KG ist nicht in der Lage, diesen Mangel zu beheben.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Vertragsgegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist. Die Gewährleistung erlischt ferner, wenn der Kunde die Vorschriften des Lieferwerkes gemäß Betriebsanleitung nicht befolgt und die vorgeschriebenen Überprüfungen, Wartungen oder Inspektionen nicht ordnungsgemäß durchführen lässt. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen, die auf fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Im Falle der Mängelbeseitigung hat der Kunde J. Gerdemann GmbH & Co. KG für die notwendigen Arbeiten eine angemessene Frist zu setzen. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei J. Gerdemann GmbH & Co. KG sofort zu verständigen ist, oder wenn J. Gerdemann GmbH & Co. KG mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von J. Gerdemann GmbH & Co. KG Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß oder ohne vorherige Genehmigung von J. Gerdemann GmbH & Co. KG vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstandenen Folgen aufgehoben.
Beanstandungen, die sich auf falsche oder unvollständige Lieferung oder auch sofort erkennbare Mängel beziehen, müssen unverzüglich nach Eingang der Ware J. Gerdemann GmbH & Co. KG schriftlich mitgeteilt werden, anderenfalls gilt die Ware als abgenommen. Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nur bei Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Bestellers, insbesondere bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Etwaige Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen.
10. Gebrauchte Kaufgegenstände
Die Lieferung von gebrauchten Kaufgegenständen erfolgt unter ausdrücklichem Ausschluss jedweder Gewährleistungsansprüchen des Bestellers. Für Inzahlungnahme von gebrauchten Maschinen gelten Sonderbedingungen.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von J. Gerdemann GmbH & Co. KG, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (§ 38 ZPO). Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
12. Datenschutz
J. Gerdemann GmbH & Co. KG ist berechtigt, die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten zu verarbeiten und zu speichern und zur Direktwerbung zu nutzen. Eine Weitergabe von Daten an Dritte findet nur insoweit statt, als dieses zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist sowie zum Zwecke von Bonitätsauskünften an entsprechende Institutionen. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Vertragsdurchführung nicht mehr erforderlich sind. Der Kunde kann der Verwendung seiner Daten zum Zwecke der Direktwerbung jederzeit widersprechen und ist berechtigt, über die bei J. Gerdemann GmbH & Co. KG gespeicherten Daten Auskunft zu verlangen sowie eine Berichtigung oder Löschung zu fordern.